Schupflehen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Schupflehen (v. mhd. schupfen = stoßen, wegstoßen; auch Gnadenlehen). Ein nur auf unbestimmte Zeit vergebenes, je nach der Gnade des Herrn früher oder später aufkündbares ®Lehen, im Gegensatz zu dem auf Lebenszeit ausgegebenen Fall-Lehen. Die Unterschiede zwischen beiden Leiheformen verschwanden vom 14. Jh. an, als die Schupflehen zunehmend auf Lebenszeit verliehen wurden.