Schutzpatron

Aus Mittelalter-Lexikon
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Schutzpatron (mhd. patron[e]; v. lat. patronus = Schutzherr). Heiliger, unter dessen speziellen Schutz sich Einzelpersonen, Berufsgruppen, Körperschaften oder Kirchen stellten, dessen Name dem Täufling verliehen wird und auf dessen immerwährende Fürbitte man in allen Lebenslagen, besonders aber bei Gefahr, bei Krankheit und Sterben vertraut. Zu Ehren des Schutzpatrons wurden Patronatsfest und Namenstag gefeiert. Einige Beispiele: Kosmas und Damian galten als Schutzheilige des Ärztestandes; Quirin war der Patron der Krieger, Rochus und Sebastian wurden als Helfer gegen die Pest angerufen, die hl. Gertrud von Nivelles galt als Patronin gegen Seuchen, Fieber und das St. Antoniusfeuer ("ignis ardens"). An die hl. Apollonia wandte man sich bei Zahnschmerzen, an die hl. Zhekla bei Augenleiden. St. Hubertus war der Schutzheilige der Jäger, die hl. Barbara Patronin der Dachdecker, Bergleute und Kanoniere (derjenigen also, die stets eines plötzlichen Todes gewärtig sein mussten). Als Sterbepatrone galten der Erzengel Michael und St. Christophorus.
(s. Heilige, Krankheitsheilige, Nothelfer, Patrozinium, Weinheilige)