Schwertleite

Aus Mittelalter-Lexikon
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Schwertleite (Ritterpromotion; swert nemen, empfangen, geben, leiten, umgürten, umbinden bedeutet „ritter werden“, ze ritter machen, schildesamt gewinnen, ritters namen gewinnen; Wappnung). Ritus der Wehrhaftmachung der ®Knappen im Alter von etwa 21 Jahren, während dessen der Knappe den Rittergürtel (cingulum militare) und das Schwert aus der Hand eines Ritters erhielt. Mit der Schwertleite waren Lehens-, Turnier- und Rechtsfähigkeit verbunden. Erstmals bezeugt für 1147, wurde die Zeremonie im 14. Jh. durch den ®Ritterschlag nach französischem Vorbild verdrängt. Die kirchliche Assistenz bestand in Schwertweihe und Messfeier. Voraussetzung für die Zulassung zur Schwertleite war der Nachweis von mindestens acht ritterlichen Vorfahren. Die Ritterpromotion und eine ritterliche Lebensweise waren mit bedeutenden Kosten verbunden und schon deshalb nicht allen Ritterbürtigen zugänglich. Aus Gründen der Kostenersparnis ging man häufig von der Einzel- zur Gruppenpromotion über. Diese wurde nicht selten auch nach geschlagener Schlacht vollzogen. Die meisten Knappen blieben im Stand von Edelknechten (servi nobiles) und bildeten die unterste Stufe der adligen Gesellschaftspyramide.