Seelbäder

Aus Mittelalter-Lexikon
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Seelbäder (lat. balnea animarum). Aus vorchristlicher Zeit hatte sich mancherorts der heidnische Brauch des Seelbadens erhalten: man versammelte sich – nunmehr zu Allerheiligen – in der Badstube, um zu Ehren der herbeigerufenen Toten ein Gelage zu feiern. Dem ma. Bader kam dabei eine heiden-kultische Funktion zu, die von der Kirche aufs schärfste verdammt wurde. (Die Verfemung des Badergewerbes könnte zum Teil hieraus resultieren.) Um den unchristl. Totenkult besser überwinden zu können, wurde er ins Christliche verkehrt und als fromme Stiftung empfohlen: Einzelpersonen, Bruderschaften oder städtische Körperschaften stifteten durch letztwillige Verfügung oder Gemeinschaftsbeschluss Badtage, an denen Arme und Kranke auf Kosten des Vermächtnisses baden und speisen durften, um dafür Gebete für des Stifters Seele zu verrichten. Auch zugunsten der Seelen gewaltsam Getöteter wurden Seelbäder gestiftet, um ihnen zur ewigen Ruhe zu verhelfen und sie vom Spuken und Umhergeistern abzuhalten.
Beim Brauch der Seelbad-Stiftungen stand also weniger das Erbarmen gegenüber Mittellosen im vordergrund als vielmehr die Sorge um das Seelenheil des Stifters bzw. der Stifter.
Aus einer Zwickauer Verordnung von 1284: "Die Bader ... mögen am Dienstag, Donnerstag und Freitag Seelebad halten, umme dass arm Leut ... Gott zu Lobe ... und allen gläubigen Seelen, denen zu Troste und Seligkeit man die Bade macht." Eine Dresdener Seelenbad-Stiftung von 1394 verfügte, dass für 12 Arme Badetücher bereitzustellen seien.
(s. Seelgerät)