Seneschall
Seneschall (mhd. seneschal[k], seneschlant, seneschas; ahd. senescalh; mlat. senescalcus = ältester Diener, Altknecht; v. lat senex = alt und ahd. scalc = Knecht). Der im FMA. für das Verpflegungswesen und für die Beaufsichtigung des Gesindes zuständige Amtsträger am fränk Königshof (bzw. an dessen jeweiligem Aufenthaltsort) und an an fränk. Fürstenhöfen. In seiner Eigenschaft als „regiae mensae praepositus“ beaufsichtigte er die Krongüter und hatte Weisungsbefugnis für die Gutsverwalter. In nachkarolingischer Zeit wurde die Bezeichnung „Seneschall“ im dt. Reich durch den Begriff ®“Truchsess“ abgelöst, dessen Zuständigkeit im wesentlichen auf die Leitung des Tafeldienstes eingeschränkt war. In Frankreich wurde der Seneschall (sénéchal) Leiter von königl. Amtsbezirken und amtete dort an des Königs Statt.
(s.a. Dapifer)