Siegelring
Siegelring (Wappen-, Symbolring; zu mhd. sigel, lat. signum, sigillum = Stempel, Siegel, Bildchen). Dekorativer Fingerring, dessen angefügte Schauplatte mit einer Inschrift, einem Wappen oder mit einer bildlichen Darstellung versehen war, und zur Beglaubigung der Urheberschaft eines Briefes, einer Urkunde oder eines Dokumentes diente. Zu diesem Zweck drückte man die Gravur in das noch weiche heiße Wachs ein, mit welchem das Schriftstück verschlossen worden war. Der Abdruck blieb in der erstarrten Wachsmasse dauerhaft erhalten. Der S. bestand aus Metall (Gold, Silber, Bronze, Kupfer), die Siegelplatte mitunter auch aus einem geschnittenen Stein. Das jeweilige Zeichen war spiegelbildlich eingetieft, sodass der Abdruck seitenrichtig erschien.
Die Praxis des Siegelns mit einem Siegelring wurde im alten Ägypten, in der grch. und röm. Antike, im neupersischen Reich und im europ. MA. geübt. Ausser Wachs als Träger des Siegelabdrucks kam seit dem MA. der aus Indien importierte Siegellack (Lacca sigillata, eine harzige Masse, die beim Erhitzen schmilzt) in Gebrauch. Siegelführend waren ursprünglich nur geistl. und weltl. Herren, später auch Korporationen wie Klöster, Stifte oder Städte.
Als prominente Beispiele seien der Amtsring des Papstes genannt (Fischerring, lat. anulus piscatoris, gemäß der Worte Jesu - Mk. 1,17 -: „… folget mir nach, ich werde euch zu Menschenfischern machen “), der seit dem 14. Jh. für jeden Träger individuell angefertigt wird, sowie der Siegelring des 481 verstorbenen Merowinger- Königs Childerich. Dieser Ring war 1653 zufällig bei einer Grabung gefunden worden, besteht aus purem Gold und trägt das schematisierte Abbild eines bartlosen Mannes mit langwallendem Haar, Brustpanzer und geschulterter Lanze, sowie die Umschrift „Childerici regis“. Childerich hatte den Ring wohl nach spätröm.-byzantin. Sitte zur Beglaubigung von Schriftstücken gebraucht.
Ausweislich ma. Portraits wurde der S. üblicherweise am Zeigefinger getragen.
(s. Petschaft, Ring, Siegel)