Stadtpfeifer

Aus Mittelalter-Lexikon
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Stadtpfeifer (mhd. phifer). Seit dem 14. Jh. nachgewiesene Bezeichnung für Berufsmusiker in städt. Diensten, die hauptsächlich Hörner, Posaunen, Schalmeien, Flöten und Trommeln spielten. Sie mussten den Pfeifereid ablegen und durften die Stadt nicht ohne Erlaubnis verlassen. Ihre Aufgabe war, den Beginn von Ratsversammlungen akustisch zu signalisieren und Ratsbeschlüsse bekanntzumachen, das städt. Heeresaufgebot auf Kriegszuügen zu begleiten, an der Kirchenmusik mitzuwirken, die Trauermusik auszuführen und auch bei brauchtümlichen Festen aufzuspielen. Nicht zuletzt mussten sie bestimmte Stunden vom Turm herab abblasen (s. Türmer). Vom Ende des 14. Jh. an wurden Stadtpfeifer auf Kosten des Rates mit einer Art Berufskleidung versehen, die üblicherweise in den Farben der Stadt gehalten war. Gegen Ende des 15. Jh. bildeten die Stadtpfeifereien zusammen mit den Kantoreien die maßgeblichen Einrichtungen des städt. Musiklebens. Durch Rechtsprivilegien waren sie einerseits vor der Konkurrenz fahrender Musikanten geschützt, durften andererseits bis ins 15. Jh. nicht Trompete blasen: diese war per Privileg Musikern bei Hofe vorbehalten. Stadtpfeifer waren zunftartig organisiert und besaßen ein geregeltes Ausbildungswesen: nach 3-5jähriger Lehrzeit und etwa gleichlanger Gesellenzeit konnte sich ein Musiker um eine Meisterstelle bewerben.