Stiftskapitel

Aus Mittelalter-Lexikon
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Stiftskapitel. Klerikerkollegium an einer nichtbischöflichen Stiftskirche, dessen Mitglieder – die Kanoniker, Kapitulare oder „regulierten Chorherren“ – ein mönchsähnliches Leben nach bestimmten kirchlichen Regeln (Kanones) führten. Ihnen oblag die Feier der liturgischen Gottesdienste und das Beten der kanonischen Stundengebete im Chor.
(s. Augustiner-Chorherren, Domkapitel)