Domkapitel
Domkapitel (capitulum cathedrale, capitulum in domo episcopi). Das dem ®Archidiakon unterstellte Kollegium der Geistlichen an einer Bischofskirche (Dom) bildete das Domkapitel. Es leistete dem Bischof gottesdienstliche und beratende Hilfe und übte während einer Sedisvakanz die Leitung des Bistums aus. Das Zusammenleben dieser Klerikergemeinschaft war bis zum 9. Jh. nach monastischem Vorbild geregelt (s. Augustinusregel), danach verfiel die vita canonica.
Angehörige des Domkapitels hießen Kapitulare, ®Kanoniker, Dom- oder Chorherren; sofern sie selbst keine Priesterweihe hatten, benötigten sie zur Erledigung priesterlicher Funktionen einen Vikar. Im Laufe der Zeit wuchs dem Domkapitel eine fast bischofsgleiche Machtfülle zu, da ihm der Bischof aufgrund politischer Inanspruchnahme immer mehr Befugnisse zuwies. Das Domkapitel war seit dem Ende des Investiturstreites im 12. Jh. autonomes Wahlgremium für die Bischofswahl und nahm dabei durch "Wahlkapitulation" (programmatische Verpflichtung des Wahlkandidaten) wesentlichen Einfluss auf die Politik des Bistums.
Leitende Funktionen im Kapitel hatten die Dignitäre, deren Posten mit reichen Pfründen ausgestattet waren. Rücksichtnahme auf Adelsinteressen führte dazu, dass Domherrenpfründe im SMA. fast ausschließlich an Adlige vergeben wurden. Dignitäre waren der Domdekan (oberste Verwaltung), der Dompropst (Finanzen), der Scholaster (schulische Bildung), der Kantor (liturgische Gesänge) und der Kustos (Verwaltung des Domschatzes).