Strafen an Haut und Haar

Aus Mittelalter-Lexikon
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Strafen an Haut und Haar. Hierzu zählen ®Brandmarken, ®Züchtigung (Stäupung – Stock- oder Rutenschläge, öffentlich und – da vom Scharfrichter oder seinen Knechten vollzogen – entehrend), verbunden mit Abscheren oder Ausreißen der Haare (Dekalvation). Haarschur ohne Stäupung wurde als Frauenstrafe verhängt. Derlei Strafen waren ursprünglich nur gegen Unfreie verhängt worden, wurden aber durch die Gottes- und Landfriedensbewegung zu allgemeinen Strafen. Sie wurden auch als Strafmilderung anstelle peinlicher Strafen verhängt. – Da Strafen dieser Art ablösbar waren, betrafen sie fast ausschließlich Arme – mithin zumeist Unfreie oder Minderfreie.