Strafen gegen Sachen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Strafen gegen Sachen. Gegenstände, die man mit dem Zustandekommen von Rechtsverletzungen ursächlich in Verbindung brachte, oder die man als vom üblen Geist ihres verbrecherischen Besitzers beseelt betrachtete, zogen Strafe auf sich. So wurde z.B. eine Glocke zerschlagen, deren verräterisches Läuten feindliche Truppen herbeigerufen hatte; wurde die Wohnstatt eines Geächteten, oder die desjenigen, der einem Geächteten Obdach gewährt hatte, zerbrochen und der Brunnen verwüstet; wurde das Haus einer Frau, die trotz erhobenen Wehgeschreis vergewaltigt worden war, zerstört; wurden Bilder und Statuen flüchtiger oder gestorbener Missetäter vernichtet.
(s. Wüstung Jur.)