Studiengebühren
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Studiengebühren. Der Unterricht an den ®Universitäten war zunächst kostenfrei. Dabei blieb es im weiteren Verlauf für die Artisten und die Theologen, während für das Rechts- und Medizinstudium Studiengebühren eingeführt wurden. Besondere Kosten fielen bei der Ablegung der ®examina an. Universitätslehrer (doctores, magistri) erhielten – sofern sie nicht von einem ®Honorar leben konnten – zu ihrem Unterhalt kirchl. Pfünden zugewiesen. Durch freie Unterkunft und Verpflegung wurden unbemittelte und aus dem Ausland zugereiste Studenten unterstützt (s. Burse).