Examina
Examina (mlat. examinatio, temptamen, disputatio temptativa). Im universitären Lehrbetrieb wurden vom 13. Jh. an die Prüfungen, die zur Erlangung der Grade Bakkalaureus, Licentiat, und Doctor (Magister) abgelegt werden mussten, durch besondere Statuten formell geregelt. Zu den Prüfungen wurden nur Studenten zugelassen, die als sichere Kandidaten galten, einen unbescholtenen Lebenswandel nachweisen konnten und in der Lage waren, das Prüfungsgeld aufzubringen, das mit jedem höheren Grad höher angesetzt war. Die Prüfung bestand aus der mündlichen ®Disputatio und – bei deren Bestehen – einer Zeremonie mit Festmahl, Einführung des Graduierten in seine neue Würde und Ausstattung mit den entsprechenden Insignien. (s. Bakkalaureus, Doctor, Magister)