Tabulatur

Aus Mittelalter-Lexikon
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Tabulatur (v. lat. tabula = Tafel). Die Regeln zur Bewertung des schulgerechten Meistersangs und zur Einordnung der Mitglieder in die zunftgemäße Hierarchie der Meistersinger waren in der "Tabulatur" niedergelegt, ihre Einhaltung wurde von den ®Merkern überwacht. Die Tabulatur enthielt Regeln für die Reimqualität, den Versbau, die Strophenformen und die Vortragspraxis. Außerdem Bestimmungen zu korrektem, mundartfreiem und verständlichem Sprachgebrauch und zum Inhalt der Dichtungen, welcher religiöse, moralische oder politische Normen nicht verletzen durfte. Regelverstöße wurden nach Punkten bestraft. Als frühestes Beispiel einer Tabulatur gilt die Straßburger von 1494.
Vom 14. Jh. an stand der Begriff auch für eine Notationsweise für mehrstimmig gespielte Soloinstrumente wie Orgel und Laute.