Taufe

Aus Mittelalter-Lexikon
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Taufe (mhd. toufe, ahd. toufa; zu got. daupjan = eintauchen; lat. sacramentum initiationis). Neben dem Abendmahl eines der zwei von Christus eingesetzten unter den sieben kath. Sakramenten. Bewirkt die Aufnahme des Täuflings in die Kirche Christi, Austreibung heidnischer Dämonen, Befreiung von der ®Erbsünde und die Begabung mit dem Heiligen Geist. Sie kann nur Ungetauften und nur einmal gespendet werden und ist unwiderruflich.
Von besonderer Kraft war das Taufwasser, das zu Ostern oder Pfingsten feierlich geweiht worden war. Ansonsten wurde das Taufwasser vom Zelebranten jeweils vor der Tauffeier geweiht.
Das Taufzeremoniell bestand in der Alten Kirche und zu Anfang des MA. in dreimaligem Untertauchen des nackten Täuflings in einem natürlichen Gewässer oder im Taufbrunnen (Immersions- oder Submersionstaufe); seit dem 11. Jh. immer öfter im Angießen über dem Taufbecken (Infusionstaufe). Wurden Anfangs Erwachsene getauft, die sich durch Glaubensunterricht, Fasten und Gebet vorbereitet hatten (Katechumenen), so wurde vom 11. Jh. an zunehmend die Kinder- und Säuglingstaufe praktiziert, bei der die Abschwörungsformel vom Taufpaten (s. Pate) zu sprechen war. Die Taufe wurde nun am Tag nach der Geburt, spätestens am darauffolgenden Sonntag vollzogen, glaubte man doch, dass ungetaufte Kinder anfälliger gegen Schadenszauber und Dämonenwerk seien. Taufort war die Kirche, unter ungünstigen Umständen das Geburtshaus.
Als "gemeinchristliches" Sakrament kann die Taufe von jedem Menschen gespendet werden, soweit er in der rechten Absicht und annähernd nach der vorgeschriebenen Form handelt. So durften Nottaufen bei drohendem Tod des Un- oder Neugeborenen auch von einer Hebamme vorgenommen werden. Sie besprengte das Kind oder den Körperteil, der im Geburtskanal erreichbar war, mit Wasser, und sprach dazu: „Geschöpf Gottes, hiermit taufe ich dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Der kirchliche Brauch, dem Täufling einige Körnchen geweihten Salzes („salis sapientiae“) in den Mund zu geben, sollte symbolisch dafür stehen, dass der neue Christ durch die Taufe gegen Glaubenszweifel und dämonische Versuchungen „festgemacht“ worden sei, so wie Fleisch durch Einsalzen gegen Fäulnis und Auflösung konserviert wird.
Durch massenweise Zwangstaufen waren im FMA. besiegte Sippen und Stämme (etwa die Sachsen) christianisiert worden. Ähnliches hat sich bei der kriegerischen Missionierung der Wenden, Pruzzen und Balten im 12./13. Jh. ereignet.
Im MA. bestand der Glaube, dass ungetauft gestorbene oder totgeborene Kinder nicht in den Himmel kommen könnten. Bei Geburtsstörungen durfte notfalls die Hebamme die Taufe spenden, wenn wenigstens der Scheitel des Ungeborenen zu Tage getreten war. (Hebammen sollten daher die lateinische oder volkssprachliche Taufformel beherrschen.) Um Ungetaufte an der Wiederkehr unter den Lebenden zu hindern, denen sie als "Wiedergänger" Unheil bringen konnten, wurden die kleinen Leichen oft mit einem Pfahl durchbohrt. Als Beleg für diesen Brauch kann das Bußbuch Burchards von Worms (965 - 1025) herangezogen werden.
(s. Namenstag)