Treppe

Aus Mittelalter-Lexikon
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Treppe, Stiege (mhd. trappe, treppe, stege, stiege; lat. gradus, scalae). Damit bezeichnet man einen aus mehreren gleichhohen Stufen bestehenden Gehweg zur fußläufigen Überwindung von Höhenunterschieden. Ein früher Vorläufer der Treppe ist in einem schräg gestellten Baumstamm (Steigebaum) mit eingekerbten Tritten zu sehen. Später erschienen die Sprossenleiter und die Blocktreppe (rechteckige oder keilförmige Vollholzstufen auf Tragbalken).
Außen- oder Freitreppen finden sich seit der Antike sowohl in steilen Weinbergslagen, beim innerstädtischen Wegebau in Hanglagen (Straßentreppen, Staffeln) sowie vor höhergelegenen repräsentativen Baulichkeiten (antike Tempel, ma. Burggebäude, Rathäuser, Großkirchen). Treppen im Gebäudeinnern dienen der Verbindung unterschiedlich hoch gelegener Ebenen (Etagen, Stockwerke). Bestanden Freitreppen und häufig auch Kellertreppen aus Hausteinen oder waren aus dem gewachsenen Gestein gehauenen, so waren Innentreppen zumeist aus Holz. Wo diese nur eine geringe Raumhöhe (bis ca. 2m) überwinden mussten, genügte ein gerader Treppenlauf; bei großen Höhenunterschieden – etwa in Türmen – konstruierte man mehrarmige, evtl. durch Podeste unterbrochene Treppenläufe oder Wendeltreppen. Geradläufige Treppen waren zumeist als Wangentreppen (Zargentreppen) gestaltet, wobei die Trittstufen den rechtwinkligen Einschnitten an der Oberseite der beiden Wangenbohlen aufliegen Aufgesattelte Treppen), oder sie waren in waagrecht ausgehauene Fugen an der jeweiligen Innenseite der Wangen eingeschoben. Der Zwischenraum zwischen dem Hinterrand einer niederen und dem Vorderrand der nächsthöheren Stufe war mit einer sog. Setzstufe geschlossen, die ebenfalls in die Wangen eingenutet sein konnte. Stufen und Wangen waren durch Holznägel verbunden. Zum sicheren Begehen der meist steilen Treppen waren diese ein- oder beidseitig mit einem Handlauf (Geländer) versehen.
Wo man Burgtürme nicht mittels leitern erstieg, waren Treppen häufig aus der Mauerstärke ausgespart und die Stufen bestanden aus den gleichen Steinen wie diese.
Der Austritt aus einem Treppengang in den Dachboden oder auf eine Turmplattform war durch eine waagrecht in die Raumdecke eingelassene Klappe (Falltür) verschlossen. Eine horizontal in den Fussboden eingelassene Falltür führte üblicherweise auch zur Kellerstiege.
(s. Stube, Treppentürme, Wendeltreppe)