Urbarmachung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Urbarmachung (Das Wort bildete sich im 17. Jh. aus dem mnd. orbaren = Land durch Erschließung ertragreich machen). Die Umwandlung von Ödland in landwirtschaftlich nutzbares Land, etwa durch Trockenlegung von Moor- und Bruchland oder durch Deichbau an den Küsten, durch Niederlegen von Wäldern, Rodung von Buschwerk, Säuberung von größeren Steinen oder durch Bewässerung, wird als Urbarmachung bezeichnet. Das Land wurde also in einen Zustand versetzt, in dem ihm Erzeugnisse abgewonnen werden konnten, die im ®Urbar zu verzeichnen waren. Um Siedler für die mühselige und harte Arbeit des Urbarmachens zu gewinnen, wurden seitens der Grundherren Vergünstigungen gewährt. So sollte Land, das anfänglich noch nicht mit dem Pflug sondern nur mit der Hacke zu bearbeiten war, abgabenfrei sein. Erst wenn das Land gepflügt werden konnte und reichlicher Frucht erbrachte, forderten die Grundherren nach und nach steigende Abgaben. Rodungsbauern genossen Freizügigkeit, konnten ihr Land vererben und durften sich einen Bauermeister aus ihrer Mitte erwählen.
(s. Landesausbau, Lokator)