Verbrennen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Verbrennen (mhd. verbrinnen, = durch Feuer zerstören, töten; lat. comburere, cremare, incendio delere). Konrad v. Megenberg nennt unter den 15 Eigenschaften des Feuers dessen Reinheit auf sowie die Eigenschaft, alles Unreine, Kranke und Zauberische völlig zu vernichten. So entfachte man ®Notfeuer, um Krankheiten vom Vieh fernzuhalten, verbrannte ketzerische Schriften (s. Bücherverbrennung) und machte Ketzer, Zauberer und Hexen auf dem ®Scheiterhaufen zu Asche. Mit dem Überspringen des ®Johannisfeuers bezweckt man das Absengen von anhaftenden bösen Geistern und Gebrechen. Im Fegfeuer büßten die Armen Seelen unvergebene lässliche Sünden ab. Eng verwandt mit dem Verbrennen sind magische sowie manche der medizinischen Räucherungen (s. Räucherungen (Mag.), Räucherungen {Med.} ).
Neben dem Verbrennen mit schadenabwehrenden und reinigenden Ziel konnte man auch Erkrankung und sogar den Tod einer missliebigen Person bewirken, indem man Teile von dieser (z.B. Haare, Nägel oder Blut) verbrannte.
Nicht verbrennen konnten – frommen Märlein nach, und trotz ihrer brennbaren Beschaffenheit – heiligmäßige Gegenstände wie z.B. Hostien, Kruzifixe oder Reliquien.
(s. Feuer)