Vikar

Aus Mittelalter-Lexikon
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Vikar (von lat. vicarius = Stellvertreter). Im frühen MA. wurde unter einem weltlichen Vikar ein Beamter des Grundherrn oder ein Vertreter schlechthin verstanden. (s. Reichsvikar)
Der Papst wurde in seiner Eigenschaft als Stellvertreter Christi vicarius Christi genannt. Geistliche Vikare waren päpstliche ®Legaten, oder Bischöfe, die einen vakanten Sitz verwalteten, oder andere Geistliche, die temporär oder permanent einem Kirchenamt vorstanden, das nicht ihr eigenes war. So wurden z.B. für ®Kanoniker, welche selbst die Priesterweihe nicht empfangen hatten, zur Erledigung priesterlicher Funktionen ein Domvikar eingesetzt. Der Stellvertreter eines Diözesanbischofs, der mit dessen Jurisdiktion in der Diözesan-Verwaltung ausgestattet ist, heißt Generalvikar. Seine Amtszeit endet mit der seines Bischofs. Ein Pfarrvikar war ein Priester, der das Pfarramt anstelle eines wohlbepfründeten Titularinhabers oder eines kanonisch nicht geeigneten Pfarrektors (rector ecclesiae) versah. Derartige „Heuerpfaffen“ waren vor allem in Landpfarreien schlecht besoldet und fristeten ein derart armseliges Leben, dass sie zu Nebenerwerbstätigkeiten gezwungen waren und es auf ihrer Pfarrstelle nicht lange aushielten.
Große Pfarrsprengel unterhielten an ihrer Hauptkirche eine Vielzahl von niederen Geistlichen, die als Vikare Altardienst leisteten und so in den Genuss einer Pfründe kamen. Die Pfründendotierung stammte zumeist aus Stiftungen vermögender Pfarrgemeinde-M0itglieder. Von daher waren die Bepfründeten den Stiftern mehr verpflichtet als ihren kirchlichen Vorgesetzten.