Vorstädte

Aus Mittelalter-Lexikon
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Vorstädte. Von Vorstadt spricht man, wenn außerhalb – „vor“ – den Mauern einer bestehenden Stadft, an den Hauptverkehrsstraßen, eine beträchtliche Ansiedlung mit eigenem Marktplatz bestand. Diese konnte kaufmännischen, handwerklichen, bäuerlichen, bergmännischen, kirchlichen oder gemischten Charakter haben. Die Vorstadt war keine Stadt im rechtlichen Sinne, sie unterstand der Leitung des Stadtherren oder des Rates der Altstadt. Ihrer Rechtsstellung nach war sie entweder der Altstadt gleichgestellt oder minderberechtigt. In diesem Stand konnte sie längere Zeit verharren, im allgemeinen wandelte sie sich zur ®Neustadt, wurde von der Stadt aufgenommen oder eines Tages infolge von Kriegsfolgen oder Hungersnot wieder verlassen. Solche Vorstädte haben sich seit der Karolingerzeit vor den meisten ma. Städten entwickelt.
(s. burgum, -us; Doppelstadt)