Burgum, -us
burgum, -us (mlat., im roman. Sprachraum geprägte Bezeichnung; v. lat. burgus = Turm, kleines Kastell [castellum parvulum]; got. baurgs = Turm, Burg). Etwa seit der Zeit Friedrichs I. wurden in Deutschland – wie vorher schon in Frankreich, Italien oder Spanien – befestigte Kaufmanns- und Handwerkersiedlungen in der Nachbarschaft von Klöstern, Bischofssitzen oder Altstädten "burgum" oder "forisburgum" genannt. (Die Bezeichnung ist in Deutschland erstmals für Mühldorf a. Inn belegt [1120]; sie verschwand mit dem Ende des 13. Jh.). Als Befestigung dienten einem burgum außer Wall und Graben häufig die fensterlosen, lückenlos aneinandergereihten rückwärtigen Steinwände der Häuser, die an einer Straße oder einem langgestreckten Platz traufständig angeordnet waren – eine Ummauerung war auf diese Weise überflüssig. Idealerweise war die Anlage nur durch ein oder zwei Tore zugänglich. Seit der Mitte des 9. Jh. nahm die Zahl der burga und forisburga stark zu, praktisch jede bedeutende Ansiedlung hatte einen oder mehrere derartiger Außenbezirke, in denen sich vor allem Handwerker und Händler ansiedelten. Die im burgum Wohnenden hießen burgenses (erste Nennung in Deutschland in Freiburg/Br., 1120; synonym für cives), woraus unser Wort Bürger entstanden ist. (In Konstanz heißt noch heute ein Bezirk "Niederburg", ohne dass dort je eine Herrenburg bestanden hätte.) Die Einwohner der Altstadt (civitas) nannten sich cives.
(s. Burg, suburbium)