Wardein
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Wardein (mndl. wardijn, mhd. wardinus; v. mlat. wardinus, guardianus = Aufsichtführender). Beamteter städtischer Schaubeamter, der Erzeugnisse der Gold- und Silberschmiede auf ihren Feingehalt prüfte. Ein vom Münzherrn angestellter Münzwardein kontrollierte die Arbeit des Münzmeisters. Er berechnete den ®Schlagschatz, sorgte dafür, dass die Münzstempel nicht missbräuchlich verwendet wurden (daher auch "Eisenhüter" genannt) und überprüfte Gewicht und Metallgehalt der Münzen. Münzwardeine unterschieden sich in "Versucher" und "Aufzieher" (Wieger); der erstere prüfte das Münzmetall auf Feinheit, der andere kontrollierte das Münzgewicht.