Wasserregal
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Wasserregal. Der Begriff steht für das hoheitliche (königliche, landesherrliche) Recht, über die Nutzung stehenden und fließenden Wassers in einem bestimmten Bereich zu Zwecken der Schifffahrt, der Zollerhebung, der Energiegewinnung (für Mahl- oder Werkmühlen) oder des Bergbaus (s. Wasserkünste) zu verfügen. Der Wasserbedarf für den Bergbau hatte dem anderer Wassernutzer gegenüber übergeordnetes Recht.
(s. Regalien)