Weibel

Aus Mittelalter-Lexikon
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Weibel (mhd., zu ahd. weibon = sich hin und her bewegen; lat. apparitor). Gerichtsbeamter, vergleichbar dem ®Büttel. Er ist ein freier Mann und muss eine Hufe Landes zur Unterhaltssicherung besitzen („Weibelhufe“). Sein Dienst besteht in Botengängen, Ladungszustellung, Ordnungsdienst bei Gericht und Urteilsvollstreckung.