Weichbildrecht
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Weichbildrecht. Ein zwischen 1241 und 1269 im sächsischen Raum, wahrscheinlich in Magdeburg (oder Halle) niedergeschriebenes Rechtsbuch zur Gerichtsverfassung; zusammengestellt in Anlehnung an die auf städtische Bedingungen anwendbaren Sätze des ®Sachsenspiegels. Aus genannter Schrift entstand im letzten Drittel des 13. Jh. durch Anfügung weiterer Rechtsquellen die sog. „Weichbildvulgata“ mit 136 Artikeln.