Widersagung
Widersagung (mhd. widersage = Aufkündigung, Entsagung; Fehdeankündigung; auch: absage, entsage, widerbot; mlat. diffidatio). Begriff aus dem Fehdewesen: Mit einem Widersagbrief (Fehdebrief; littera diffidentiae) wurde Friede und Freundschaft aufgesagt, wurde eine ®Fehde erklärt. Vorher musste der Fehdeführer versucht haben, seine Ansprüche auf dem Rechtswege durchzusetzen. Zwischen Abgabe des Widersagbriefs und der Eröffnung der Feindseligkeiten war eine Frist von drei (später vier) Tagen einzuhalten. Zuwiderhandelnde sollten als Landfriedensbrecher gehenkt werden (Landfriede v. 1374). Ein Fehdebrief konnte eher allgemein gehalten sein oder ausführliche Begründungen für den Grund der Feindseligkeit und über die Art der beabsichtigten Fehdehandlungen enthalten.