Wik

Aus Mittelalter-Lexikon
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Wik (auch Wiek; v. lat. vicus = Dorf, Bauernhof [nach anderer Deutung ist das Wort gemeinsamen indoeuropäischen Ursprungs und bezeichnet eine Umfriedung und den umfriedeten Bereich]; lat. auch emporium, portus). Bezeichnung der fma. Kaufmanns-, Handwerker- und Marktsiedlungen an den Küsten von Nord- und Ostsee und in den Mündungsgebieten von deren Flüssen, die sich als eigenständige Vorform späterer Märkte und Städte gebildet hatten. Im Wik saßen – ständig oder zu bestimmten Zeiten – neben Handwerkern freie Kaufleute, die als mercatores regis der Königsmunt und dem Grafengericht unterstanden. (Aus einem Glossar des 11. Jh.: „Vicus wik ubi mercatores morantur“). Der Form nach stellte der Wik ein selbständiges, von einer Burganlage getrenntes Raumgebilde dar, das meist unbefestigt war. Die Kaufmannswiken drangen entlang der großen Ströme, später auch an kleineren schiffbaren Flüssen ins Innere des Reiches vor. Aus unterschiedlichen Gründen – Verlagerung von Handelsstraßen, Sturmfluten, Plünderung oder Zerstörung – gingen zwischen dem 9. und 11. Jh. viele Emporien zugrunde; weiterbestehende wurden befestigt und vollzogen die Wandlung zur Stadt.
Zu den wichtigsten fma. Kaufmannssiedlungen zählten Lundenwic (London), Dorestad (am Rhein), Ribe (an der jütländischen Küste), Haithabu (an der Schlei), Quentowik (am Ärmelkanal), Rerik (bei Wismar), Ralswiek und Arkona (auf Rügen), Menzlin (bei Anklam) und Bardowik (bei Lüneburg). Die Bezeichnung „wik“ hat sich in manchen Ortsnamen bis heute erhalten, so in Braunschweig (Brunesguik), Schleswig u.a. Wik-Orte waren auch Göttingen (Gutungi), Emden und Stade. Seit dem 12. Jh. wurden befestigte, kaufmännisch-handwerkliche Siedlungen als ®burgum, -us bezeichnet.