Zeichensprache
Zeichensprache (lat. signa loquendi, ars signorum). Zur Verständigung zwischen Angehörigen verschiedener Sprachen oder zwischen Leuten, denen Sprechverbot auferlegt war (etwa Mönchen während des Silentiums im Skriptorium, bei der Mahlzeit oder im Dormitorium), wurden zu allen Zeiten Gebärden, auch ganze Systeme von Handzeichen benutzt. In Mönchsregeln oder in den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen (consuetudines) finden sich Verzeichnisse für derartige Handzeichen. So bedeutete etwa ein aus dem Daumen und Zeigefinger einer Hand gebildeter Kreis "Brot", ein Kreis, der aus den Daumen und den Zeigefingern beider Hände geformt war, "Wein", das Aneinanderreiben der Hände "Bier", gegeneinandergepresste Hände "Käse", wellenartige Handbewegung stand für "Fisch", mit einem Griff zur Kehle verlangte man "Essig", mit einem unter das Auge gelegtem Finger "Kirschen" usf. Zur Verständigung im Dormitorium oder beim Gottesdienst waren eigene Zeichen festgelegt. Die consuetudines, die Abt Wilhelm von Hirsau um 1080 aufgestellt hatte, enthielten 359 signa.
Neben der monastischen Zeichensprache, die meist nur innerhalb einer Ordensfamilie verstanden wurde, gab es weitverbreitete, allgemeinverständliche und formkonstante Gebärden für elementare menschliche Empfindungen wie Durst, Hunger, Ekel, Zuneigung, Schlafbedürfnis usf.
Auch Gauner bedienten sich einer Zeichensprache, die nur von Angehörigen des Gaunerwesens verstanden wurde.
Im weiteren Sinn können der Zeichensprache auch Rauch- und Feuersignale zugerechnet werden, ebenso Trompetensignale im Feld oder Flaggensignale auf See.
(s. Flügelsignale)