Zeremoniar

Aus Mittelalter-Lexikon
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Zeremoniar (mlat. cermoniarius = Zeremonienmeister). Geistliche, denen die liturgische Ordnung feierlicher Akte am päpstlichen Hof, an einer Kathedralkirche oder an einem Ordenshaus obliegt. Er muss über Bedeutung und Ablauf der rituellen Handlungen Bescheid wissen und dirigiert unauffällig die assistierenden Personen (Kantoren, Ministranten, Zelebranten). Bekleidet ist er während der Feier mit der Albe oder mit Talar und Chorrock. Sofern er Diakon ist, kann er auch die Dalmatik tragen.
(s. Ritual, Zeremonie)