Ritual
Ritual (v. lat. ritualis = den religiösen Brauch betreffend). Festgelegten zeichenhaften Gesten und Worten, zumeist feierlichen Charakters, kam im MA. bei liturgischen, rechtlichen, alltäglich-zwischenmenschlichen und magischen Akten eine große Bedeutung zu. Sie dienten dazu, einen Vorgang dadurch verbindlich zu machen, dass sie diesen der Öffentlichkeit durch eindeutige, stets gleichbleibende Zeichen (Worte, Gesten, symbolische Akte, Prunkentfaltung, Beschenkung, gemeinsames Mahl) visuell verständlich machten und ins Gedächtnis einprägten. Rechtsrituelle Akte wurden überdies nachträglich noch schriftlich fixiert, ihre Inszenierung zwischen hochrangigen Partnern (etwa zwischen Papst und Kaiser oder zwischen Bischöfen und dem König) vorher genau ausgehandelt und festgelegt.
Magische Rituale zielten, sofern sie nicht in religiösem Boden wurzelten, auf Übereinkunft mir dämonischen Mächten, sind demzufolge nicht öffentlich, sondern insgeheim verrichtet worden.
Im sakralen und magischen Bereich unterscheidet man abwehrende und heischende Riten und solche, bei denen sich Abwehr und Heischung verbinden (z.B. Taufe). Abwehrende Riten können vorbeugend gegen drohendes Unheil gerichtet sein (apotropäische R., z.B. Weihen, Segnungen) oder reinigend, für den Fall, dass das Böse bereits eingedrungen ist (kathartische R., z.B. Exorzismus).
(s. Ankunft; Beschreien; Besprechen von Krankheiten; convivium; deditio; Exorzismus; Fußfall; Fußkuss; Gebärden; Gericht; Gruß; Huldigung; Initiation; Investitur; Kommendation; Krönung; Kuss; manuum immixtio; Mantelschutz; milte; Mönchsweihe; Ohrfeige; Prostration; Rechtssymbolik; Ritterschlag; Ritterwürde, Verlust der; Schwertleite; Segen; Sterben; Stratordienst (s.Marschall); Tränen; Trinksitten)