Zwei-Gewalten-Lehre

Aus Mittelalter-Lexikon
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Zwei-Gewalten-Lehre. Um eine Einmischung des Kaisers in Fragen des Glaubens zu beenden, postulierte Papst Gelasius I. (gest. 496) in einem Brief an den byzantin. Kaiser Anastasios I. (491-518) die heilige Autorität der Bischöfe (auctoritas sacrata pontificum) gegenüber der königlichen Gewalt (regalis potestas). Dieses Postulat blieb jedoch ohne Wirkung, der Kaiser behielt weiterhin seine bestimmende Einflussnahme auf die röm. Kirche. Erst nach der allmählichen Loslösung Roms von Byzanz erinnerte man sich der Gelasianischen Doktrin, so etwa, wenn sich die Bischöfe des Frankenreiches gegen die Bevormundung durch die Herrscher wehrten. Im 11. Jh. bezog Gregor VII. die auctoritas sacrata auf die Person des Papstes als alleinigem Leiter der Kirche.
Die unterschiedliche Auslegung der Zwei-Gewalten-Lehre bestimmte auch in der Folgezeit - etwa im ® Investiturstreit - die Argumentation zwischen Papsttum und Kaisertum.