Absage
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Absage (mhd. abesage = Aufkündigung [der Freundschaft], auch aufsage, widersage; mlat. diffidatio). Im ma. ®Fehderecht übliche Fehde- oder Kriegserklärung, wurde vom 13. Jh. an in schriftlicher Form abgegeben. Die Absage beinhaltete die Außerkraftsetzung aller Rechts- und Treuebindungen zwischen dem Absager und dem Adressaten. Die Übergabe des Absagebriefs konnte durch eine symbolische Handlung – Zufüßewerfen des Handschuhs, Schmähung, Grußverweigerung – dramatisiert werden. (s. Widersagung)