Abwehrzauber

Aus Mittelalter-Lexikon
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Abwehrzauber (grch. Apotropaion). Der Volksglaube kannte für jede mögliche dämonische oder zauberische Bedrohung ein magisches Gegenmittel. Einige wenige Beispiele: dem ®Bösen Blick begegnete man durch das Tragen eines ®Amuletts oder durch das Zeigen der „Feige“. Verwünschungen machte man durch Ausspeien oder Anspucken wirkungslos. Ein an die Stalltür gezeichneter Drudenfuß schützt das Vieh vor Schädigung durch Druden. Um – besonders die ungetauften – Säuglinge zu schützen (s. Wechselbalg), legte man ein Stahlgerät in die Wiege. Um zu verhindern, dass ein Toter in sein Haus zurückkehre, wurde der Sarg nicht durch die Haustür, sondern durch ein daneben durch die Wand gebrochenes Loch hinausgebracht. Grauenerregende Fratzen und Darstellungen von Ungeheuern am Außenbau von Kirchen oder im Kapitellschmuck sollten Dämonen abschrecken (s. apotropäische Bauplastik, Neidkopf). Fasern vom Glockenseil wurden trächtigen Kühen eingegeben, um sie vor dem Verkalben zu schützen (s. Sakramentenzauber). ®Glockenläuten versprach Schutz vor aufziehendem Unwetter. Lärmen jeder Art sollte Dämonen verscheuchen.
(s. Bauopfer, Dämonenabwehr, Dämonenzauber, Polternacht)