Appellation
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Appellation (v. lat. appellatio, eigtl. = das Ansprechen; Berufung im Verfahrensrecht). Auf röm. Recht basierendes Rechtsmittel zur Überprüfung der Entscheidung eines unteren Richters durch einen höheren Richter. Im HMA. wurde die Appellation aus dem ital. kanonischen Recht von den geistl. Gerichten in Deutschland übernommen. In der zweiten Hälfte des 15. Jh. fand die Appellation auch Eingang in weltliche Verfahren, wo sie die herkömmliche ®Urteilsschelte ersetzte.
(s. Akkusationsprozess, Apostelbrief [Jur.])