Ars notariae
Ars notariae (lat., = Beurkundungswissenschaft). An der Rechtsschule von Bologna wurde im 13. Jh. die Lehre von der Beurkundung von Rechtsakten entwickelt. Aus der Mitte des 13. Jh. stammt eines der ersten Fachbücher zur Materie, die „Summa totius artis notariae“ (auch "Summa Rolandina" oder "Orlandina") des Rolandinus Passagerii. Die Summa enthält in 10 Kapiteln Formulare für Verträge, für Testamente, für prozessualische Akte und für Abschriften und von Urkunden und deren Überprüfung auf Originalität. Aus der 1. Hälfte des 13. Jh. stammt die „Summa prosarum dictaminis“ eines Magdeburger Geistlichen. Im Kloster Baumgartenberg (bei Linz a.d. Donau) entstand Anfang des 14. Jh. der „Formularius de modo prosandi“ (auch „Baumgartenberger Formelbuch“). Eine rein theoretische Abhandlung zum Notariatswesen ist die „Summa de arte prosandi“ des Zürcher Magisters Konrad von Mure (entstanden 1275/76).
Studenten der Notariatskunst (s. Notar) hatten üblicherweise die niederen Weihen und heirateten später (clerici conjugati).
(s. Ars dictaminis, Brief, Kanzleisprachen, Notar, Urkunde)