Notar

Aus Mittelalter-Lexikon
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Notar (lat. notarius = öffentlicher Schreiber; offener schriber, Offenbarschreiber). Mit dem Aufkommen der gelehrten Gerichtsverfahren im 13. Jh. entstand das Bedürfnis nach Verschriftlichung. Charakteristisch dafür sind Merksprüche wie "Was man schreibet, das bleibet" oder "Briefe sind besser denn Zeugen".
Von Italien kommend, fasste der Notarsstand im 13. und 14. Jh. in der Person des juristisch gebildeten Gerichtsschreibers im deutschen Rechtswesen Fuß. Er fungierte als Nachfolger des beurkundenden Klerikerschreibers (s. Schreiber), stand zunächst dem König und den Fürsten sowie geistl. und weltl. Gerichten, später auch dem breiten Publikum zu Diensten. Seine Aufgabe war von Anfang an die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Urkunden. Die Ausbildung in der ®ars notariae erfolgte anfangs in Bologna, später auch an anderen Rechtschulen. Notare wurden von der Kurie oder vom Kaiser bzw. König (vertreten durch den ®Hofpfalzgrafen) eingesetzt, die Amtsverleihung geschah unter lehensrechtlichen Formalien mit der sinnfälligen Überreichung von Feder und Tintenfass.
In Deutschland fand das Notariatswesen zunächst im kirchlichen Rechtsbereich Verbreitung, später auch im weltlichen Rechtsbereich („Sedis apostolicae auctoritate publicus notarius“ bzw. „Imperiali auctoritate publicus notarius“. „Apostolica et imperiali auctoritate publicus notarius“ war der sowohl vom kirchlichen wie vom weltlichen Rechtsbereich autorisierte Notar.)
Im HMA. entstanden Berufszeichen der Notare (Notariatssignete, lat. signum tabellionatus), die unter jede von einem Notar ausgefertigte Urkunde gesetzt wurden. Mit der Beifügung des Signets zur Unterschrift bestätigte der Notar die Richtigkeit und Vollständigkeit des Dokuments; Dokumente ohne Notariatssignet hatten keine Gültigkeit. Als Zeichen erschien häufig eine Stufenpyramide (der Dreiberg), besetzt mit einem Kreuz, einer Linde, einem Pfahl oder anderen auf das alte deutsche Recht bezogenen Motiven, die mitunter den Illustrationen des Sachsenspiegels nachempfunden waren. Da sich jedes Notariatssignet von dem anderer Notariate unterscheiden musste, kam es zu einer Vielzahl von Varianten hinsichtlich Anordnung der typischen Versatzstücke und Größe.
(s. Reichskanzlei)