Aufgesang

Aus Mittelalter-Lexikon
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Aufgesang. Als Aufgesang eines regelgerechten Meistersingerlieds bezeichnet man den ersten Teil einer ®Stollenstrophe, die aus zwei melodisch und metrisch gleichgebauten Versgebilden (Stollen) besteht. Mehrere solcher Strophen bildeten ein Gedicht (Lied); als Regel wurden später drei Strophen angesehen, längere Meisterlieder bestanden aus mehreren Dreiergruppen. (s. Abgesang)