Besitz
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Besitz (v. ahd. bisez, mhd. besitzunge = Besitz, Eigentum; Belagerung; lat. possessio). Im allgemeinen Sprachgebrauch meist gleichbedeutend mit ®Eigentum verwendet, iuristisch jedoch davon unterschieden als eine lebende oder tote Sache, über die eine Person aufgrund eines Rechtsanspruchs tatsächliche Gewalt ausübt. Abgeleitet von dem Bild des „Sitzens auf seinem Lande“, des ®“Besitzens“. Die für Besitz kennzeichnende Frage ist „Wer hat die Sache?“, die für Eigentum kennzeichnende Frage ist „Wem gehört die Sache?“. Besitz ist übertragbar und vererbbar. Besitz endigt dadurch, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über eine Sache freiwillig (durch Übergabe) aufgibt oder ihrer unfreiwillig (durch Diebstahl) verlustig geht.