Bestialität

Aus Mittelalter-Lexikon
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Bestialität (zu lat. bestia = Tier; sexuelle Kontakte zwischen Mensch und Tier; auch Sodomie, Zoophilie, Zoosexualität). Sexuelle Beziehungen der beschrieben Art scheint es schon seit alters gegeben zu haben, und zwar vorzugsweise in Gesellschaften, die in engem Kontakt mit Tieren lebten. Im Alten Testament wird B. als todeswürdiges Vergehen bezeichnet (2 Mos 22.18, 3 Mos 20, 15-16). Weniger streng urteilt ®Columban (542-615), der Verheiratete mit einem Jahr und Unverheiratete mit sechs Monaten Fastenzeit belegt. An dem Strafenkatalog des ®Burchard von Worms (um 965 – 1025) erkennt man die zunehmende Rigorosität kirchl. Bußgesetze, indem er Sodomie mit Esels- oder Pferdestuten, mit Kühen oder anderen Tieren bei Ledigen mit vierzig Tagen Fasten bei Wasser und Brot, und bei Verheirateten mit 15 Jahren Fasten an bestimmten Tagen bestraft.
Im weltl. Strafrecht des MA. stand auf B. durch verheiratete Erwachsene Entmannung (Kastration) oder Todesstrafe (Ertränken, Verbrennen), Minderjährigen drohten Hausarrest oder Kriegsdienst. Dem tierischen Opfer als „Mittäter“ wurde auch der Prozess gemacht; bei ihnen wurde üblicherweise auf Tod erkannt, oft wurden sie zusammen mit ihrem Schänder hingerichtet.
(s. Sodomie, Strafen gegen Tiere)