Brücken

Aus Mittelalter-Lexikon
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Brücken (mhd. brucke, brugge, brücke, brügge = Brücke, Gerüst, Schaubühne). Die Überquerung von Bächen und Flüssen brachte Probleme für den militärischen und zivilen Verkehr. Aus der Römerzeit waren nur wenige Steinbrücken erhalten geblieben, wie etwa die Moselbrücke bei Trier; die Mehrzahl der röm. Holzbrücken ließ man im FMA. verfallen. Wasserläufe mussten daher mit Fähren oder in Furten gequert werden, was, je nach Wasser- oder Eisführung und Flussgrund, oft mit Lebensgefahr verbunden war. Sichere und bequeme Furten zogen die Straßen an und wurden häufig Ort einer Stadtgründung, woran Städtenamen wie Frankfurt, Schweinfurt, Ochsenfurt, Erfurt, Steinfurt, Klagenfurth, Furth u.a. heute noch erinnern.
789 ließ Karl d. Gr. auf seinen Feldzügen zwei Brücken mit befestigten Brückenköpfen über die Elbe schlagen, 792 baute er eine Schiffsbrücke über die Donau, 803 ließ er bei Mainz anstelle einer verfallenen Römerbrücke in zehnjähriger Arbeit unter Verwendung der alten Steinpfeiler eine Holzbrücke schlagen, die jedoch kurz darauf abbrannte. (Der Rhein konnte zwischen Basel und Rotterdam bis in die Mitte des 19. Jh. nur mit Kähnen, Fähren, Floß- oder Schiffsbrücken überquert werden.)
Erst vom 11. bis 13. Jh. an kam es zum Wiederaufleben der Brückenbautätigkeit aus militärischem und wirtschaftlichem Zweckdenken sowie zur Förderung des Pilgerwesens. Die ma. Brücken erreichten nicht die technische Meisterschaft ihrer römischen Vorgänger. Sie wurden überwiegend als Balkenbrücken errichtet, bei denen steinerne Auflager oder Stützen aus Holz durch hölzerne Balken verbunden wurden. Im SMA. errichtete man auch anspruchsvolle Balkenkonstruktionen mit Hänge- und Sprengwerk, wie sie aus dem Dachwerksbau bekannt waren. Durch Einhausung mit hölzerner Bedachung und Seitenverkleidung sucht man der Verwitterung der Holzbrücken entgegenzuwirken.
Seltener als Holzbrücken entstanden steinerne Bogenbrücken mit vielen massiven Pfeilern, die starken Rückstau und Strömungsbeschleunigung bewirkten. Neben dem Halbkreisbogen versuchte man sich in zunehmendem Maße an bautechnisch anspruchsvolleren flachen Bogen bis hin zu Segmentbogen. Die Brückenpfeiler, Auflager für horizontale Bauteile oder Widerlager für Bogen (zur Aufnahme von deren Horizontelschub), lagen nach Möglichkeit in seichten Flussstellen und fußten auf Holzrosten, die durch schwere Felsbrocken beschwert waren. Um die Brückenpfeiler im Flussbett gründen zu können, mussten sog. "Wasserstuben" oder "Wasserkästen" errichtet werden, kastenförmig eingerammte Spundwände aus Holzstämmen oder -balken, die leergeschöpft wurden und das Wasser weitgehend fernhielten. Den Pfeilerfuß schützte man durch zum Oberwasser hin spitz zulaufende Inseln vor Auskolkung sowie gegen Eisgang oder Hochwasser. Die Pfeilerinseln verursachten eine Einengung des Flussbetts und dadurch eine Strömungsbeschleunigung, welche mancherorts (Regensburg) von Mühlen ausgenutzt wurde.
Nicht selten kam es zu Brückeneinstürzen, außer durch Konstruktionafehler bedingt durch Pfeilerunterspülung, Hochwasser, Eisgang, Schiffskollision oder Überlastung. Die Basler hölzerne Rheinbrücke beispielsweise wurde 1268, 1274, 1275, 1302, 1340 und 1343 jeweils so stark beschädigt, dass aufwenige Reparaturen nötig waren.
Im MA. galt Brückenbau – ähnlich wie Kirchen- oder Spitalbau – als gottgefälliges Werk, boten sie doch auch den Pilgerströmen sicheren Übergang. So wurden sie wesentlich aus Spenden und Vermögensnachlässen finanziert, durch die sich die frommen Stifter Anspruch auf Seelenheil erwarben. Vom HMA. an gab es spezielle Brückenablässe als Finanzquelle für Brückenbau und -unterhaltung. (1242 förderte Abt Konrad von Fulda einen Brückenbau in Hammelburg durch Ablassgewährung. 1286 wurde ein Ablass zugunsten der Neckarbrücke in Eßlingen eingerichtet. 1300 wurde ein Ablassbrief für die Mainbrücke zwischen Frankfurt und Sachsenhausen erstellt, 1343 einer für die Moselbrücke in Koblenz. Die Elbebrücke zu Torgau wurde 1411 durch Friedrich d. Weisen mit Ablassgeld gebaut. 1426 erwirkte die Bürgerschaft von Sobernheim eine Indulgenz für den Bau der Nahebrücke.) Das Brückenwerk konnte als selbständige Rechtsperson mit eigenem Wappen und Siegel fungieren und als solche Spenden, Legate und testamentarische Zuweisungen annehmen.
Herausragende Beispiele ma. Brückenbaus sind:
die siebenbogige steinerne Nahebrücke bei Bingen ("Drususbrücke", erbaut von Erzbischof Willigis von Mainz [gest. 1011] anstelle einer röm. Vorgängerbrücke, älteste erhaltene ma. Steinbrücke Deutschlands)
die erste Würzburger Steinbrücke über den Main (1133 - 46)
die Steinerne Brücke zu Regensburg (erbaut 1135 - 46, 16 Bogen, 310 m lang, 7 m breit)
die Inn-Brücke bei Passau (1143)
die Prager Moldaubrücke (1158 - 72; Neubau ab 1357)
die Ederbrücke zu Fritzlar (um 1200)
die 260 m lange Konstanzer Brücke über den Seerhein (1200)
die Allerbrücke bei Verden (1220 genannt, ca. 130 m Länge über 12 Bogen)
die Elbbrücke zu Dresden (1179 - 1260)
die steinerne Mainbrücke zwischen Frankfurt und Sachsenhausen (wahrscheinlich 1179 - 1260; erstmals beurkundet 1222)
die Neckarbrücke in Esslingen ("Pliensaubrücke", wahrscheinlich zw. 1213 und 1259)
die Werrabrücke bei Creuzburg (1223)
die Basler Rheinbrücke (1225; bis in die Neuzeit einzige Rheinüberführung)
die Brücke über zwei Nebenarme der Bode in Quedlinburg (1229, 85 m lang)
die Elsterbrücke in Plauen (fertiggest. 1244)
die Weserbrücke zu Minden (vollendet 1277)
die Werrabrücke in Münden (13. Jh.)
die Nahebrücke in Bad Kreuznach (um 1300; Ende des 15. Jh. mit Brückenhäusern besetzt)
die Balduinbrücke über die Mosel bei Koblenz (begonnen 1343)
die Krämerbrücke über die Gera in Erfurt (durch Bischof Mathias von Mainz um 1325 anstelle eines hölzernen Vorgängerbaus in Steinbauweise errichtet, seltenes Beispiel einer mit ein- und zweistöckigen Krämerhäusen bebauten Brücke in Deutschland; die Fachwerkhäuser entstanden nach dem Stadtbrand von 1472, vorher standen dort unbewohnte Krämerbuden)
die Werrabrücke bei Vacha (1342 von der Abtei Fulda errichtet)
die Lahnbrücke in Limburg (vollendet 1341).
Brücken als strategisch bedeutsame Bauten wurden oft befestigt (Brückentürme, Brückenkopfbefestigungen) und wurden darüber hinaus als Fluss-Sperren genutzt (s. Kettensperrungen).
Brückenköpfe konnten außer zu Befestigungsanlagen zu Kapellen, Zollstellen, Herbergen und Spitälern ausgebaut sein.
So vorteilhaft Brücken für den Landverkehr waren, so hinderlich konnten sie der Fluss-Schiffahrt durch Rückstau, Strudelbildung und Strömungsbeschleunigung sein.
Das Recht, Brücken zu bauen wurde vom Landesherren verliehen. Für Amortisierung und Instandhaltung wurden Naturalabgaben (Brückenkorn, Brückenbrot, Bruckholz u.a.m.) und Geldabgaben (Brückenzoll) erhoben, Brückenbruderschaften gegründet und Arbeitsleistungen auferlegt. Als gottgefällige Werke wurden der Kauf spezieller Ablassbriefe und das Erlassen letztwilliger Verfügungen für den Brückenbau verstanden.
Brücken selbst galten als etwas Geheiligtes, und so waren sie häufig mit Kapellen ("Brückenkapellen") vergesellschaftet (Nahebrücke in Bingen, Nagoldbrücke in Calw, Werrabrücke bei Creuzburg, Neckarbrücke in Eßlingen, Ederbrücke bei Fritzlar, Elbebrücke in Dresden, Lahnbrücke in Limburg). Andernorts traten an die Stelle der Kapellen Kreuze oder Heiligenfiguren. Vielerorts wurden Brücken als Gerichtsorte genutzt, so z.B. in Würzburg, Landshut, Steppach, Fürth, Segeberg, Wikershofen.
Der ma. Brauch, Brücken mit Standbildern von Heiligen (bes. des hl. Nepomuk) zu schmücken, geht auf den heidnischen Glauben an Flussgötter und -dämonen zurück. Diese hatte man nach einem Brückenschlag durch Opfergaben zu versöhnen versucht, war ihrem Element (dem Wasser) doch seine trennende Gewalt genommen worden.
(Zu Brücken mit Verteidigungsfunktion s. Burg, Zugbrücke)