Brandkatastrophen
Brandkatastrophen (mhd. brant, viur, viurlunder; lat. incendium). Verheerende Stadtbrände haben im MA. häufig Straßenzüge, Stadtviertel oder ganze Städte vernichtet. Grund dafür waren hohe Bebauungsdichte, leicht entflammbare Baumaterialien, der unachtsame Umgang mit häuslichen und gewerblichen Feuerstellen und mit offenem Licht, Staub- bzw. Mehlexplosionen in Mühlen, Selbstentzündung grün eingebrachten Heus in die Stadtscheuern sowie die unzureichenden Möglichkeiten der Brandbekämpfung. Weitere Auslöser von Bränden waren Blitzschlag, Brandstiftung oder Kriegseinwirkung, aber auch Stürme und Erdbeben. Einige herausragende Beispiele für ma. Stadtbrände:
839, Hamburg (eingeäschert von Normannen)
1038, Parma (durch Kaiser Konrad II. planmäßig niedergebrannt)
1043, Bremen (verheerender Brand unbekannter Ursache)
1157, Augsburg (Stadtbrand infolge innerstädtischer Unruhen)
1157, Lübeck (Ursache nicht bekannt)
1179, Halberstadt (im Verlauf einer Fehde vom Feind eingeäschert)
1193, 1194, 1452, Wien (der letzte Brand war durch Blitzschlag verursacht worden)
1258, 1294, 1417, 1495 Basel
1313, Zürich (Großbrand, für Neubauten wird Steinbauweise vorgeschrieben)
1314, 19. Mai, Visby (Schweden) wird durch einen Großbrand vernichtet
1348, Regensburg (Feuersbrunst nach einem Erdbeben)
1356, Basel (Großbrand nach einem verheerenden Erdbeben)
1405, Bern
1418, 1434, München
1425, Göppingen
1476, Frankenberg (Nordhessen)
1483, Bozen
Um Stadtbränden vorzubeugen, ergingen strenge Verordnungen zu Feuerverhütung und Brandbekämpfung. Ungewollte, fahrlässige Brandverursachung, böswillige Brandlegung sowie Verstöße gegen die städt. Feuer- und Bauordnungen wurden hart bestraft. Um möglichst kein Wasser zu verschwenden, das zum Feuerlöschen genutzt werden könnte, verfügte im 14. Jh. der Zürcher Rat, dass gebrauchtes Spülwasser erst nach dem abendlichen Löschen des Herdfeuers weggeschüttet werden durfte.
Waldbrände sind im MA. sicher vorgekommen, erlangten jedoch kaum je größere Ausdehnung, schon weil die vorherrschenden Mischwälder wenig anfällig für Entzündung waren. Sie entfalteten sich meist als Boden- oder Grundfeuer, selten als Kronenfeuer. Brandursachen waren Blitzschlag oder gewerbliche Feuerstellen (z.B. Köhlerei, Teerschwelerei).
(s. Bauordnung, Beleuchtung, Brandstiftung, Feuerordnung, Heizung)