Suburbium
Suburbium (lat. = Vorstadt, Vorburg; zu urbs = Stadt; mlat. forisburgum, furiburgi). Eine fma. Siedlung außerhalb des Befestigungsrings (extra muros) einer Pfalz oder Burg (extra muros), eines Klosters oder einer Stadt, gekennzeichnet durch lockere Mischbebauung von Häusern und landwirtschaftlichen Flächen, bewohnt von Bauern, Handwerkern, Bergleuten und Kaufleuten, und entstanden für die Versorgungsbedürfnisse der Stadt- oder Burgbewohner. Ihre Außengrenze war allenfalls durch eine Palisadenwand gesichert. Das Suburbium war keine Stadt im rechtlichen Sinn, sie hatte keinen eigen Ortsnamen und unterstand dem Stadtherren oder dem Rat des Vorortes, was z.B. Zehnt, Zoll, Münze oder Verteidigung anbelangte. Sofern ein suburbium bei einer Burg gelegen war, konnte es zum Kern einer neuen Stadt werden. Suburbia bei Städten wurden im weiteren Verlauf mit diesen vereinigt und in den Bering einbezogen. Auch eine Kirche, die in suburbio gelegen war, konnte zum Urbanisationskern werden; sie blieb aber der Hauptkirche hinter den Mauern nachgeordnet.
Fma. Suburbia gab es bei röm. Ansiedlungen an Rhein, Mosel und Donau, die zu Bischofsstädten erhoben worden waren (so in Trier, Köln, MainzWorms, Straßburg, Regensburg oder Augsburg) und bei röm. Kastellorten (Bingen, Boppard, Koblenz, Remagen) oder an Handelsplätzen wie Aachen oder Neuss. Jüngere Suburbia entstanden vor den meisten ma. Städten im Gebiet zwischen Rhein und Elbe sowie in den elbslawischen Gebieten der ®Ostkolonisation.
(s. Burg; burgum, -us; Doppelstadt; Neustadt; Stadt; Stadtentwicklung)