Cellarius

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Cellarius, Cellerarius (v. lat. cella = Keller, Vorrats-, Weinkeller; mhd. kellaere, kellnaere). In Klöstern, Stiften und Domkapiteln oder auf herrschaftlichen Gutshöfen der Verwalter der im ®cellarium eingelagerten Vorräte an Speisen und Getränken, der Kleiderkammer, der Weingärten und der wirtschaftlichen Organisation des jeweiligen Gutes. Dieses Amt wurde an Fürstenhöfen vom ®Mundschenken versehen, der stets dem Hochadel angehörte.
(s. Hofämter, Klosterämter, Ministerialen)