Chirurgie

Aus Mittelalter-Lexikon
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Chirurgie (v. grch. cheirourgia = Handwirkung; der Eingriff mit der bewaffneten Hand, "ferramentorum incisio", "manuum operatio"). Osteoarchäologische Bodenfunde belegen eine Vielzahl von wundärztlichen Eingriffen, wie sie im FMA. vorkamen. Darunter sind die Versorgung von Frakturen langer Röhrenknochen oder von Schädelverletzungen, Amputationsstümpfe und Prothesen. In den Klöstern wurde neben medizinischer Wissenschaft auch praktische und theoretische Chirurgie gepflegt. Seit dem 12. Jh. gab es Bestrebungen, Mönchen und Regularkanonikern das Studium der Medizin (wie der weltl. Rechte), zumindest aber die Ausübung der Chirurgie zu untersagen. Auf dem Konzil von Tours (1163) erließ Papst Alexander III. ein Edikt, demzufolge Priester und Mönche bei der ärztlichen Behandlung kein Blut vergießen durften (Ecclesia abhorret a sanguine = Die Kirche schreckt vor Blut zurück). Das war gleichbedeutend mit einem Verbot der Chirurgie. Noch weiter ging ein Erlass der Würzburger Diözesansynode von 1298, derzufolge Geistliche bei Operationen nicht einmal anwesend sein durften ("Nullus clericus artem chirurgicam exerceat aut ubi exerceatur intersit.") Da die Ärzte der Zeit sich fast ausnahmslos aus dem Klerikerstand rekrutierten, wurde in der Folgezeit die praktische Wundbehandlung von handwerksmäßig ausgebildeten Laien, meist Schmieden, Badern, Henkern und Barbieren, im SMA. zunehmend von Wundärzten ausgeübt. Daher erfreute sich die Chirurgie keines großen Ansehens, wurden ihre Vertreter z.T. als unehrenhaft angesehen.
Während bereits im 13. Jh. an den Schulen von Salerno, Bologna, Padua, Neapel, Montpellier und Paris Chirurgie als akademisches Fach gelehrt wurde, wurde noch 1416 an der medizinischen Fakultät der Wiener Universität ein Chirurg, der sich um die Doktorwürde bewarb, als unverschämter Mensch zurückgewiesen. Erst für die zweite Hälfte des 15. Jh. sind studierte "Schneidärzte" bezeugt, "Meister in den Arzneiwissenschaften", "beider Arzeneien doctor". Grundlegend für die akademische Chirurgie war das Studium der ®Anatomie. Gegen kirchliche Vorbehalte setzte sich im SMA. die Leichenöffnung an Universitäten durch.
An den Schulen schritt die Chirurgie schneller fort als die innere Medizin, siegte die Empirie der "medici chirurgi" über den scholastischischen Disput der "medici physici".
In der Praxis wurde erstaunliches geleistet: Schädeltrepanation, Versorgung offener Bauch- und Brustwunden sowie komplizierter Brüche, Darmnaht, kosmetische Chirurgie, Punktion von Brust- und Bauchhöhle (bei Hämothorax und Bauchwassersucht), Krebschirurgie und vieles mehr. So gering die Überlebenschancen der Patienten gewesen sein mögen, ohne jedwede Aussicht auf Erfolg wäre nicht operiert worden. Für Wundnähte verwendete man Darmsaiten (von Schafsdarm), Hanffäden, Rosshaare oder Tiersehnen.
Zu den Pflichten der Stadtchirurgen zählte die forensische Begutachtung von Verwundungen (s. Gerichtsmedizin) sowie die Nachsorge an den zu peinlichem Verhör oder zu Leibesstrafen Verurteilten.
(s. Ameisennaht, Amputation, Narkotika, Schmerzbekämpfung)