Confectio

Aus Mittelalter-Lexikon
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Confectio (spätmhd. confect = [zu Heilzwecken] eingemachtes Obst; mlat. confectum; v. lat. conficere = anfertigen, zubereiten). Sammelbegriff für Arzneimittelzubereitungen aus mehreren Inhaltsstoffen, vor allem für konservierende Zusätze (s. Condita), die zur späteren Verwendung in Präparaten höherer Komplexität (confectiones magnae, z.B. ®Theriak) hergestellt und bevorratet wurden. Da confectiones der Zuständigkeit der Apotheker unterlagen, wurden diese auch confectionarii genannt. Als einschlägiges Fachbuch sei der "Liber de confectione medicinarum" aus dem 12. Jh. genannt.
Unter "confect" verstand man auch süße Leckereien, bestehend aus Obst, Gewürzen und süßen Konservierungsstoffen (Honig, Sirup, Zucker; s.a. Latwerge). Dieses Konfekt war in begüterten Kreisen zum eigenen Genuss und als wertvolles Geschenk begehrt. So wurde z.B. König Sigmund vom Regensburger Rat 1418 mit Konfekt im Wert von zwei Gulden beschenkt. Für den neugewählten König Albrecht II. stellten die Wiener beim feierlichen Einzug Wein und Konfekt bereit. Die Münchener Apotheker konnten 1486 ihre Steuerschulden mit Konfekt abgelten.
Im Hausbuch von Schloss Wolfegg (nach 1480) ist auch ein aphrodisierendes confect genannt: "Ein confect ut mulier petat coitum".