Consilium

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

consilium (lat., = Rat). 1.) Als consilium bezeichnete man im FMA. die Ratsversammlung der Vasallen unter dem Vorsitz des Feudalherren. Dabei wurden Probleme militärischer, politischer oder lehensrechtlicher Natur erörtert. Den Vasallen galt die Teilnahme als ehrende Verpflichtung. 2.) Vasallen schuldeten dem Lehnsherrn "auxilium et consilium", d.h. Kriegsdienst (meist zu Pferd) und Ratschlag bei ®Hoftagen und Gerichtssitzungen ("Rat und Tat"). Je nach Größe und Leistungsvermögen eines Lehens mussten manche Vasallen nur selbst Waffendienst leisten, andere hatten aus der Schar der eigenen Vasallen eine bestimmte Anzahl von Rittern und Kriegsknechten mitzubringen. In gewissen Fällen konnte der Waffendienst durch eine Geldzahlung (s. scutagium) ersetzt werden. Die Formel "auxilium et consilium" beinhaltete auch die aus der ®Mannschaft erwachsene Schutz- und Treupflicht des Herren für seine Vasallen.