Mannschaft
Mannschaft (mhd. manschaft, manscap = Verhältnis eines Lehensmannes; Lehnspflicht; mlat. hominium, homagium, hominagium; der Begriff erscheint im deutschen Bereich Ende des 11. Jh., der damit bezeichnete Rechtsakt basiert auf der im 8./9. Jh. als ®Kommendation bekannten Begründung eines vasallitiaschen Verhältnisses). Durch einen von rituellen Gesten begleiteten Rechtsakt unterwarf sich ein Freier der Macht des Lehnsherren, er trat diesem gegenüber in Mannschaft, war ihm von da an als ®Vasall zu Treue, Dienst, Hilfe und Rat verpflichtet. Die Zeremonie der Mannschaft umfasste zwei Teile: die symbolträchtige ®manuum immixtio und das Aussprechen einer formelhaften Willenserklärung. Erst nach der Selbstübergabe in Form der Mannschaft legte der Vasall den Treueid ab.
(s. Huldigung, Treueid)