Damenstift

Aus Mittelalter-Lexikon
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Damenstift, Frauenstift. Ledig gebliebene und verwitwete Frauen adliger und hochadliger Stände traten in Gemeinschaften (Konvente, Kapitel, Kollegien) an geistl. ®Stiften ein, um nach Ablegung eines Gelübdes des Gehorsams und der Keuschheit unter der Obhut einer Oberin ein zwar christliches aber nicht unbedingt asketisches Leben zu führen. Ihre Versorgung wurde aus dem Stiftungsgut bestritten (s. Pfründe). Die Pflichten der Stiftsdamen bestanden im Gehorsam gegenüber der Oberin, in der Teilnahme an der Messfeier und an den Stundengebeten sowie an den gemeinsamen Mahlzeiten im Refektorium. Ihre freiwilligen Beschäftigungen waren Fürbittgebete für Verstorbene, Schriftstudium, Handarbeiten und das Schreiben von Briefen und Büchern. Sie durften ihren Privatbesitz und ihre Erbansprüche behalten und hielten oft eine eigene Dienerschaft. Der Austritt aus dem Konvent und die Verheiratung waren ihnen gestattet, sie mussten jedoch fortan auf ihre Pfründe verzichten.
In weltlichen Angelegenheiten (Verwaltungs-, Geld-, Gerichtssachen) wurde die Oberin durch einen ®Stiftspropst vertreten.