Pfründe

Aus Mittelalter-Lexikon
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Pfründe (mhd. phrüende, phruonde, pfruonde; ahd. phruonta, phrovinta; von mlat. provenda = Unterhalt; lat. praebenda = das zu Gewährende). Mit Pfründe bezeichnete man ursprünglich die Mahlzeit für Mönche und Kleriker, danach (8. Jh.) die feste Zuwendung aus dem Stiftsvermögen an die Mitglieder der Stiftskapitel (s. Kanoniker), später allgemein die Unterhaltssicherung von Geistlichen, gleich ob aus Stiftsvermögen oder aus der Nutzung von geliehenen Gütern. Der Ausdruck wurde zum Synonym für ein Kirchenamt selbst (beneficium ecclesiasticum).
Als Pfründe bezeichnete man auch einen Platz im Spital, der dem Inhaber Unterkunft, Verpflegung und medizin. Versorgung garantierte. Vermögende kauften sich durch Stiftung in eine Pfründe ein, Mittellose wurden auf Kosten des Stiftsvermögens aufgenommen.
(s. Laienpfründe, Panisbrief)