Einschildritter

Aus Mittelalter-Lexikon
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Einschildritter. Ritterbürtige ohne eigene Lehensfähigkeit, die somit dem siebten ®Heerschild angehörten, führten im HMA. das Wappen ihres Herren im Schild. Erst vom Ende des 13. Jh. an wählten auch diese Ritter ein eigenes Wappen (s. Sonderwappen), was vorher nur Adligen vom sechsten Heerschild aufwärts möglich gewesen war.